Website für Steuerberater: was sie können muss
Eine gute Website für Steuerberater beantwortet in wenigen Sekunden drei Fragen: Für wen arbeitet die Kanzlei, wer sind die Menschen dort und wie nimmt man Kontakt auf. Sie lädt am Handy schnell, enthält die Pflichtangaben für den Berufsstand und hat eine eigene Seite für Bewerber. Bei uns kostet ein Onepager 1.499 €, eine Business-Website 2.999 €.

Zwei Zielgruppen, eine Website
Eine Kanzlei-Website hat heute zwei Aufgaben. Sie soll neue Mandanten überzeugen und sie soll Bewerber überzeugen. Viele Seiten sind nur für die erste Gruppe gebaut, dabei ist die zweite für die meisten Kanzleien inzwischen das größere Problem.
Was Besucher in den ersten Sekunden wissen wollen
- Für wen arbeiten Sie? Unternehmer, Freiberufler, Privatpersonen, bestimmte Branchen. Wer sich wiederfindet, bleibt.
- Wer sind Sie? Echte Fotos der Berater und des Teams. Mandanten vertrauen ihrem Steuerberater viel an und wollen sehen, mit wem sie es zu tun haben.
- Wie erreiche ich Sie? Telefonnummer und Terminanfrage ohne Suchen, auch am Handy.
Was Besucher nicht brauchen: eine Begrüßung, eine Leistungsliste mit dreißig Punkten und Fotos von Taschenrechnern.
Die Pflichtangaben
Für Steuerberater gelten zwei Regeln, die bei jeder Kanzlei-Website stimmen müssen.
- Impressum. Nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz gehören bei reglementierten Berufen die zuständige Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung mit dem Staat der Verleihung und die berufsrechtlichen Regelungen dazu.
- Werbung. Nach § 57a Steuerberatungsgesetz ist Werbung erlaubt, soweit sie sachlich über die berufliche Tätigkeit unterrichtet und nicht auf einen Auftrag im Einzelfall gerichtet ist. Superlative und Lockangebote passen nicht dazu, klare Informationen sehr wohl.
Das ist keine Rechtsberatung. Fragen Sie im Zweifel Ihre Steuerberaterkammer.
Die Karriereseite
Wer eine Stellenanzeige sieht, schaut danach auf die Website. Dort entscheidet sich, ob die Bewerbung kommt.
- eigene Seite „Karriere“ im Menü, nicht versteckt unter „Über uns“
- Fotos vom echten Team und aus den echten Räumen
- konkrete Vorteile mit Zahl: Homeoffice-Tage, Urlaubstage, Fortbildung
- kurze Bewerbung ohne Pflicht-Upload
Was in Anzeigen für Kanzleien funktioniert, zeigt der Artikel Stellenanzeige für Steuerfachangestellte.
Woran Sie Qualität messen können
Ob eine Website technisch gut ist, lässt sich kostenlos prüfen: Geben Sie die Adresse auf pagespeed.web.dev ein. Der Test von Google bewertet Leistung, Barrierefreiheit, Best Practices und SEO mit jeweils bis zu 100 Punkten.
Ein Beispiel aus unserer Arbeit: Die Website der Kanzlei Kubrak, einer Anwaltskanzlei in Berlin, erreicht dort am Handy 94 Punkte bei der Leistung, 95 bei der Barrierefreiheit und je 100 bei Best Practices und SEO, gemessen am 10. Oktober 2026. Warum Ladezeit zählt, erklärt Google unter Core Web Vitals.
Mandanten gewinnen: Website plus Anzeigen
Eine Website allein bringt selten neue Mandate. Sie ist der Ort, an dem Interessenten landen, wenn sie über Google oder eine Empfehlung kommen. Wer planbar Anfragen möchte, kombiniert sie mit Anzeigen in der Suche. Wie das geht, steht im Artikel Google Ads für Steuerberater.
Was es kostet
Unsere Preise für Websites, zzgl. MwSt.
| Paket | Umfang | Preis |
|---|---|---|
| Onepager | eine lange Seite mit allen wichtigen Abschnitten | 1.499 € |
| Business | mehrere Seiten, zum Beispiel Leistungen, Team, Karriere | 2.999 € |
| Individuell | größere Projekte mit besonderen Funktionen | ab 4.999 € |
Alle Websites werden individuell entwickelt, ohne Baukasten, und gehören nach der Bezahlung Ihnen. Details auf der Seite Websites & Branding.
Häufige Fragen
Was kostet eine Website für Steuerberater?
Bei uns kostet ein Onepager 1.499 €, eine Business-Website mit mehreren Seiten 2.999 €, individuelle Projekte beginnen bei 4.999 €. Alle Preise zzgl. MwSt.
Darf ein Steuerberater auf seiner Website werben?
Ja. Nach § 57a Steuerberatungsgesetz ist Werbung erlaubt, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist.
Welche Angaben müssen ins Impressum einer Kanzlei?
Neben Name, Anschrift und Kontakt verlangt § 5 Digitale-Dienste-Gesetz bei Berufen wie dem Steuerberater die zuständige Kammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung mit dem Staat der Verleihung und die berufsrechtlichen Regelungen. Im Zweifel hilft Ihre Steuerberaterkammer.
Braucht eine Kanzlei eine Karriereseite?
Ja. Bewerber schauen sich die Kanzlei an, bevor sie sich melden. Eine eigene Seite mit echten Fotos, konkreten Vorteilen und kurzer Bewerbung macht den Unterschied.
Quellen
- Steuerberatungsgesetz § 57a Werbung
- Digitale-Dienste-Gesetz § 5 Allgemeine Informationspflichten
- Google Search Central: Core Web Vitals
Abgerufen im Oktober 2026.
